Bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen wird unterschieden, ob es sich um eine Eignungsuntersuchung oder um eine Vorsorgeuntersuchung handelt. Die Eignungsuntersuchung soll klären, ob der Mitarbeiter die geforderte gesundheitliche Tauglichkeit für den Einsatz bestimmter Tätigkeiten, wie beispielsweise die G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, besitzt. Dabei steht, neben der Gesundheit des Betroffenen auch die Sicherheit Dritter im Vordergrund. Bei der Vorsorge geht es um den Schutz der untersuchten Person. Mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass arbeitsmedizinische Erkrankungen verhindert oder vermieden werden. Unterschieden wird bei der Vorsorge zwischen Pflichtvorsorgeuntersuchungen für besonders gefährliche Arbeiten, wie zum Beispiel Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Angebotsvorsorgeuntersuchungen, wie etwa der Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen.